Von Kirsten Finke · November 2026 · Lesezeit 7 Minuten
Nach einem Umzug oder Anbieterwechsel muss der alte Versorger die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Lieferende stellen. Prüfe dann vor allem Endzählerstand, Abrechnungszeitraum und angerechnete Abschläge. Bei Haushalten aus Dossenheim und Heidelberg sehe ich hier am häufigsten einen geschätzten Endstand, der aus einem Guthaben eine Nachzahlung macht.
Die Schlussrechnung ist die letzte Abrechnung eines Stromvertrags. Sie kommt, wenn der Vertrag endet, also nach einem Umzug, nach einem Wechsel zu einem anderen Anbieter oder nach einer Kündigung. Anders als bei der Jahresabrechnung folgt danach kein neuer Abschlag mehr, mit dem der Versorger ein Guthaben oder eine Nachzahlung verrechnen könnte.
Abgerechnet wird der Zeitraum von der letzten Jahresabrechnung bis zum letzten Liefertag. Grundlage ist der Zählerstand an diesem Tag. An dieser Stelle entstehen die meisten Fehler, weil zum Lieferende oft niemand abliest und der Versorger den Stand schätzt.
Nach § 40c des Energiewirtschaftsgesetzes muss die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses bei dir sein. Endet dein Vertrag am 30. Juni, ist also Mitte August die Grenze.
Überzieht der Versorger diese Frist, verliert er seinen Anspruch dadurch nicht. Für Nachforderungen gilt die allgemeine Verjährung von drei Jahren. Eine späte Rechnung ist deshalb kein Grund, sie zu ignorieren, wohl aber ein Grund, sie besonders gründlich zu prüfen. In meiner Beratung in Dossenheim kommen Schlussrechnungen immer wieder erst nach mehreren Monaten, dann oft mit einem geschätzten Endstand.
Nimm einen Haushalt in Heidelberg, der zum 1. Juli den Anbieter wechselt. Von Januar bis Juni hat er sechs Abschläge zu je 80 Euro gezahlt, der Arbeitspreis liegt bei 34 Cent je Kilowattstunde, der Grundpreis bei 12 Euro im Monat.
| Posten | Mit abgelesenem Stand | Mit geschätztem Stand |
|---|---|---|
| Verbrauch Januar bis Juni | 1.150 kWh | 1.400 kWh |
| Arbeitspreis | 391 Euro | 476 Euro |
| Grundpreis für sechs Monate | 72 Euro | 72 Euro |
| Gesamtkosten | 463 Euro | 548 Euro |
| Gezahlte Abschläge | 480 Euro | 480 Euro |
| Ergebnis | 17 Euro Guthaben | 68 Euro Nachzahlung |
Beispielwerte zur Veranschaulichung, kein Versprechen. Deine tatsächlichen Werte stehen auf deiner Rechnung.
Der einzige Unterschied ist der Endzählerstand. Mit einem Foto vom Zähler am letzten Liefertag wird aus der Nachzahlung ein kleines Guthaben, ohne dass sich am tatsächlichen Verbrauch etwas geändert hat.
Nimm dir die Schlussrechnung neben deine eigenen Unterlagen und gehe sie Zeile für Zeile durch. Diese sechs Punkte reichen in den meisten Fällen.
| Angabe auf der Rechnung | Worauf du achtest |
|---|---|
| Abrechnungszeitraum | endet am letzten Liefertag, nicht später |
| Endzählerstand | abgelesen und nicht als geschätzt markiert |
| Zählernummer | stimmt mit dem Typenschild deines Zählers überein |
| Gezahlte Abschläge | alle Zahlungen bis zum Lieferende angerechnet |
| Bonus | vereinbarter Bonus berücksichtigt, wenn die Bedingungen erfüllt sind |
| Arbeits- und Grundpreis | Preise laut Vertrag, Änderungen mit Datum |
Steht beim Endstand ein Vermerk wie geschätzt oder ein Kürzel neben der Zahl, schick deinem alten Versorger den echten Stand mit Foto und bitte um eine korrigierte Schlussrechnung. Wie du den richtigen Wert am Zähler findest, steht im Beitrag zum Stromzähler.
Ein häufiger Ärger nach einem Wechsel: Der alte Versorger bucht weiter Abschläge ab, obwohl der neue längst liefert. Das passiert meist, weil die Lastschrift nach dem Lieferende nicht rechtzeitig gestoppt wurde.
Melde dich in diesem Fall zuerst schriftlich beim alten Versorger und fordere die Beträge zurück. Eine SEPA-Lastschrift kannst du außerdem innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung ohne Angabe von Gründen über deine Bank zurückholen. Die zu viel gezahlten Beträge müssen ohnehin in der Schlussrechnung auftauchen, und spätestens dort fällt es auf.
Wer zum Wechsel einen Neukundenbonus bekommen hat, sollte gezielt nachsehen, ob er in der Schlussrechnung steht. Viele Bonusbedingungen setzen voraus, dass der Vertrag eine bestimmte Zeit gelaufen ist, meist zwölf Monate. Endet der Vertrag vorher, fällt der Bonus oft weg, und die Schlussrechnung ist plötzlich deutlich höher als erwartet.
Ob das bei dir zutrifft, steht in den Bonusbedingungen deines Vertrags. In meiner Arbeit ist der fehlende Bonus nach dem Fehlbetrag bei den Abschlägen der zweithäufigste Grund für eine überraschend hohe Schlussrechnung. Wie diese Tarife aufgebaut sind, habe ich im Beitrag zum Neukundenbonus beschrieben.
Ergibt die Schlussrechnung ein Guthaben, muss der Versorger es auszahlen, verrechnen kann er es ja mit keinem Abschlag mehr. Achte darauf, dass er deine aktuelle Bankverbindung hat, gerade nach einem Umzug.
Lässt die Erstattung auf sich warten, setz dem Versorger schriftlich eine Frist von zwei Wochen und nenne den Betrag und die Rechnungsnummer. Das reicht in der Praxis fast immer.
Eine Nachzahlung aus der Schlussrechnung ist nicht automatisch falsch. Lag der Abschlag zu niedrig oder ist der Preis im laufenden Jahr gestiegen, kann sie berechtigt sein. Widersprich deshalb nur, wenn du einen konkreten Anhaltspunkt hast, etwa einen geschätzten Endstand oder fehlende Abschläge, und nenne diesen im Schreiben.
Die häufigsten Gründe für hohe Nachforderungen habe ich im Beitrag zur hohen Nachzahlung gesammelt. Dort steht auch, wann sich ein Widerspruch lohnt.
Die beste Schlussrechnung ist die, über die man nicht streiten muss. Fotografiere am Auszugstag den Zähler so, dass Zählernummer und Stand zusammen im Bild sind, und melde den Stand deinem alten Versorger selbst. Notiere dir außerdem den Stand am Einzugstag in der neuen Wohnung.
Wer innerhalb von Dossenheim, nach Mannheim oder in den Rhein-Neckar-Kreis umzieht, sollte die Abmeldung beim alten Versorger und die Anmeldung in der neuen Wohnung gemeinsam planen. Wie die Anmeldung beim Einzug abläuft, steht auf meiner Seite zur Neuanmeldung.
Schlussrechnungen landen bei mir oft dann auf dem Tisch, wenn der Ärger schon da ist. Schick mir die Rechnung zusammen mit deinem Zählerfoto, dann prüfe ich die Posten aus dieser Tabelle und sage dir, ob sich eine Rückfrage beim Versorger lohnt. Das geht per Foto oder PDF, egal ob du in Dossenheim, Heidelberg, Mannheim oder anderswo im Rhein-Neckar-Kreis wohnst.
Die Schlussrechnung für Strom muss nach § 40c EnWG spätestens sechs Wochen nach Ende der Belieferung vorliegen. Bei einem Lieferende am 30. Juni ist das Mitte August. Überzieht der Versorger die Frist, bleibt seine Forderung trotzdem bestehen. In meiner Beratung in Dossenheim prüfe ich späte Schlussrechnungen besonders sorgfältig, weil der Endstand dann häufig geschätzt ist.
Eine zu hohe Schlussrechnung liegt meist an einem geschätzten Endzählerstand oder an fehlenden Abschlägen. Schick dem alten Versorger den echten Zählerstand mit Foto und bitte schriftlich um Korrektur. Im Rechenbeispiel aus Heidelberg wurde aus 68 Euro Nachzahlung so ein Guthaben von 17 Euro. Zahle unstrittige Beträge, damit keine Mahnung entsteht.
Ein Guthaben aus der Stromschlussrechnung muss der alte Versorger auszahlen, weil nach dem Vertragsende kein Abschlag mehr folgt, mit dem er es verrechnen könnte. Prüfe, ob er deine aktuelle Bankverbindung hat. Kommt das Geld nicht, setz ihm schriftlich eine Frist von zwei Wochen und nenne Betrag und Rechnungsnummer. Bei Haushalten im Rhein-Neckar-Kreis reicht das meist.
Nach dem Ende der Belieferung stehen dem alten Stromversorger keine weiteren Abschläge zu. Bucht er trotzdem ab, fordere die Beträge schriftlich zurück. Eine SEPA-Lastschrift kannst du zusätzlich innerhalb von acht Wochen über deine Bank zurückgeben. Spätestens in der Schlussrechnung müssen alle Zahlungen auftauchen, Haushalte in Mannheim und Heidelberg sollten das dort gezielt prüfen.
Viele Neukundenboni werden erst gezahlt, wenn der Stromvertrag eine Mindestzeit gelaufen ist, häufig zwölf Monate. Endet der Vertrag früher, fehlt der Bonus in der Schlussrechnung, und sie fällt höher aus als erwartet. Maßgeblich sind die Bonusbedingungen deines Vertrags. Kirsten Finke prüft diese Bedingungen bei Kunden aus Dossenheim vor jedem Wechsel.
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Kirsten Finke
Persönliche Energiekostenberatung in Dossenheim. Seit 2013 in der Energiebranche.