Region
Derselbe Stromtarif kostet in Schriesheim nicht dasselbe wie in Heidelberg. Der Grund liegt nicht beim Anbieter, sondern bei zwei ortsgebundenen Bestandteilen der Rechnung: den Netzentgelten des jeweiligen Netzbetreibers und der Konzessionsabgabe, die nach Einwohnerzahl der Gemeinde gestaffelt ist.
Ein Strompreis besteht aus drei Blöcken. Der erste ist die Beschaffung, also der eigentliche Strom, und den kalkuliert dein Anbieter. Der zweite sind Steuern und Umlagen, die bundesweit gleich sind. Der dritte ist der ortsabhängige Teil, und den kann kein Anbieter beeinflussen. Dazu gehören die Netzentgelte, die der örtliche Netzbetreiber erhebt, und die Konzessionsabgabe, die deine Gemeinde dafür bekommt, dass Leitungen durch öffentliche Wege laufen.
Der Rhein-Neckar-Kreis ist dafür ein Musterbeispiel, weil hier auf engem Raum sehr unterschiedlich große Gemeinden nebeneinanderliegen. Zwischen Schriesheim und Heidelberg liegen wenige Kilometer, bei der Konzessionsabgabe aber zwei verschiedene Stufen.
Die Höchstsätze stehen in § 2 der Konzessionsabgabenverordnung. Für Strom in der Tarifkundenversorgung gilt:
| Gemeindegröße | Höchstsatz Strom | Beispiele aus der Region |
|---|---|---|
| bis 25.000 Einwohner | 1,32 ct/kWh | Schriesheim, Dossenheim, Ladenburg, Hirschberg |
| bis 100.000 Einwohner | 1,59 ct/kWh | Weinheim |
| bis 500.000 Einwohner | 1,99 ct/kWh | Heidelberg, Mannheim |
| über 500.000 Einwohner | 2,39 ct/kWh | in der Region nicht vertreten |
Stand: 2026. Es handelt sich um gesetzliche Höchstsätze, die Gemeinden können auch darunter bleiben. Die Zuordnung der Beispielorte richtet sich nach der jeweiligen Einwohnerzahl.
Was das ausmacht, lässt sich einfach rechnen. Zwischen 1,32 und 1,99 Cent liegen 0,67 Cent je Kilowattstunde. Bei 3.500 Kilowattstunden im Jahr sind das rund 23 Euro netto, mit Umsatzsteuer knapp 28 Euro. Kein dramatischer Betrag, aber es ist ein Betrag, den viele gar nicht auf dem Zettel haben, wenn sie sich über einen Preisunterschied zum Nachbarort wundern.
Deutlich stärker ins Gewicht fallen die Netzentgelte. Sie unterscheiden sich je nach Netzgebiet, und der Rhein-Neckar-Kreis wird nicht von einem einzigen Netzbetreiber versorgt, sondern von mehreren. Wer den Betreiber wechseln will, müsste umziehen, denn Netze sind ein natürliches Monopol.
Praktisch heißt das zweierlei. Erstens: Wenn dein Nachbar im nächsten Ort weniger zahlt, muss das kein besserer Vertrag sein. Zweitens: Ein Tarifvergleich, der deine Postleitzahl nicht abfragt, ist wertlos, weil er die ortsgebundenen Bestandteile nicht kennt.
Für 2026 gibt es dabei eine Entlastung. Der Bund stützt die Übertragungsnetzentgelte mit rund 6,5 Milliarden Euro. Wie stark das bei dir ankommt, hängt vom Netzgebiet ab, die Bandbreite liegt etwa zwischen einem und zweieinhalb Cent je Kilowattstunde. Bei 3.500 Kilowattstunden sind das grob 100 Euro im Jahr.
Stand: Januar 2026.
Von Dossenheim aus für den ganzen Kreis, telefonisch und digital.
Ich sitze in Dossenheim und berate im gesamten Rhein-Neckar-Kreis sowie an der Bergstraße, telefonisch und digital. Ein Vor-Ort-Termin ist für die Prüfung nicht nötig, weil alles Wesentliche auf der Jahresabrechnung und im Vertrag steht.
Nein. Der Netzbetreiber ist an dein Netzgebiet gebunden, das ist ein Monopol und gesetzlich so vorgesehen. Wechselbar ist nur der Lieferant, also derjenige, der dir den Strom verkauft und abrechnet.
Weil Netzentgelte und Konzessionsabgabe an der Postleitzahl hängen. Beide Bestandteile stecken im angezeigten Endpreis, sind aber ortsabhängig. Deshalb fragt jeder seriöse Vergleich zuerst die Postleitzahl ab.
Ja. Die Prüfung einer Abrechnung funktioniert deutschlandweit, weil sie auf Vertrag und Verbrauchsdaten aufbaut. Der regionale Schwerpunkt liegt hier, weil ich die Netzgebiete und Grundversorger in der Umgebung kenne.
Zuletzt aktualisiert: August 2026
Schick mir deine Jahresabrechnung mit Postleitzahl. Ich vergleiche mit dem, was in deinem Netzgebiet tatsächlich möglich ist, nicht mit einem bundesweiten Durchschnitt.
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