Privatkunden
Wärmestrom folgt eigenen Regeln. Genau die schaue ich mir an.
Für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen gibt es eigene Stromtarife, die günstiger sind als Haushaltsstrom. Voraussetzung ist eine getrennte Messung, entweder über einen separaten Zähler oder über einen Zweitarifzähler mit Hoch- und Niedertarif. Dazu kommen reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG. Ob sich das für dich rechnet, hängt vom Verbrauch und vom Netzgebiet ab.
Wärmestrom ist der Bereich, in dem ich die größten Unterschiede sehe. Nicht weil die Anbieter so weit auseinanderliegen, sondern weil viele Haushalte gar nicht wissen, welche Tarifart ihnen überhaupt zusteht. Manche heizen seit Jahren mit einer Wärmepumpe und zahlen dafür normalen Haushaltsstrom.
Wenn du etwas davon nicht weißt, ist das kein Problem. Das finde ich heraus.
Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen verbrauchen viel, aber planbar. Für die Netze ist das ein Vorteil, weil sich der Verbrauch steuern oder in verbrauchsschwache Zeiten verschieben lässt. Genau dafür gibt es günstigere Tarife und reduzierte Netzentgelte. Der Haken: Du bekommst sie nur, wenn die Anlage getrennt gemessen wird und der Vertrag darauf ausgelegt ist. Wer das einmal falsch angemeldet hat, zahlt jahrelang zu viel, ohne dass es auffällt.
HT
Hochtarif. Der teurere Zeitraum, in der Regel tagsüber. Hier läuft der normale Verbrauch.
NT
Niedertarif. Der günstigere Zeitraum, meist nachts und teils am frühen Nachmittag. Die genauen Zeiten legt dein Netzbetreiber fest, sie unterscheiden sich von Netzgebiet zu Netzgebiet.
Ein Zweitarifzähler misst beide Zeiträume getrennt. Auf deiner Rechnung erkennst du das an zwei Verbrauchswerten statt einem. Wenn dort nur eine Zahl steht, obwohl du mit Nachtspeicher heizt, sollten wir uns das ansehen.
| Gemeinsame Messung | Haushaltsstrom und Wärmestrom laufen über einen Zähler. Einfach, aber du kommst nur an einen Teil der möglichen Vergünstigungen heran. |
| Getrennte Messung | Die Anlage hat einen eigenen Zähler. Damit sind eigene Wärmestromtarife und die stärkere Netzentgeltreduzierung möglich. Der Einbau kostet einmalig und lohnt sich erst ab einem gewissen Verbrauch. |
Welche Variante bei dir verbaut ist, steht auf der Jahresrechnung und im Zählerschrank. Ich sage dir, ob sich ein Wechsel der Messkonzeption bei deinem Verbrauch überhaupt rechnet, und wann du besser bei der bestehenden Lösung bleibst.
Seit Anfang 2024 gilt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen eine eigene Regelung. Dazu zählen Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen, Wallboxen, Klimaanlagen und Batteriespeicher ab 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Der Netzbetreiber darf die Leistung im Notfall vorübergehend absenken, im Gegenzug zahlst du weniger Netzentgelt. Dafür gibt es drei Module, und man kann sich nicht für alle gleichzeitig entscheiden.
| Modul | Wie es funktioniert | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschale Reduzierung des Netzentgelts, je nach Netzgebiet rund 110 bis 190 Euro brutto im Jahr. | Kein separater Zähler nötig. Der einfache Weg, für die meisten der sinnvolle Einstieg. |
| Modul 2 | Rund 60 Prozent Rabatt auf den Arbeitspreisanteil der Netzentgelte. | Ein separater Zähler ist Voraussetzung. Lohnt sich ab etwa 4.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch der Anlage. Bei einer Wärmepumpe mit 8.000 Kilowattstunden sind je nach Netzgebiet bis zu rund 380 Euro möglich. |
| Modul 3 | Zeitvariables Netzentgelt mit drei Preisstufen. | Nur zusammen mit Modul 1 möglich, nicht mit Modul 2. Sinnvoll, wenn du deinen Verbrauch zeitlich wirklich verschieben kannst. |
Stand: August 2026. Die genauen Beträge legt dein Netzbetreiber fest und sie unterscheiden sich je Netzgebiet. Ich prüfe für deine Adresse, was konkret möglich ist.
Für Anlagen, die vor 2024 in Betrieb gegangen sind, gelten Übergangsregelungen. Gerade Nachtspeicherheizungen sind fast immer Bestandsanlagen. Ob du in der alten Regelung bleibst oder wechseln solltest, hängt vom Einzelfall ab. Das schaue ich mir mit an.
Ein Vergleichsrechner fragt nach Postleitzahl und Jahresverbrauch. Für Haushaltsstrom reicht das. Bei Wärmestrom fehlen ihm die entscheidenden Angaben: Zählerart, Messkonzept, Schaltzeiten des Netzbetreibers und welches § 14a-Modul auf die Anlage angemeldet ist. Deshalb tauchen Wärmestromtarife dort entweder gar nicht auf oder mit Preisen, die für deine Anlage gar nicht gelten. Ich schaue mir stattdessen an, was an deiner Adresse und mit deinem Zähler tatsächlich verfügbar ist.
Ein genauerer Blick lohnt sich, wenn:
Abwarten ist oft die bessere Entscheidung, wenn:
Auf der Jahresrechnung steht der Tarifname, und bei getrennter Messung findest du zwei Zählernummern oder zwei Verbrauchswerte. Wenn du unsicher bist, schick mir die Rechnung, ich ordne das ein.
Das hängt vom Jahresverbrauch der Anlage ab. Ab etwa 4.500 Kilowattstunden wird Modul 2 interessant, darunter ist Modul 1 meist die bessere Wahl, weil kein Umbau nötig ist.
Für Anlagen vor 2024 gelten Übergangsregelungen. Ob ein Wechsel in die neue Regelung sinnvoll ist, prüfe ich anhand deiner Unterlagen.
Er darf die Leistung vorübergehend absenken, aber nicht vollständig abschalten. In der Praxis kommt das selten vor und die Heizung bleibt weiter versorgt.
In zwei Minuten erledigt
Bei Wärmestrom brauche ich meistens nur die Jahresrechnung. Daraus lese ich Zählerart, Tarifmodell und Verbrauch heraus und sage dir, was an deiner Adresse möglich ist.
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