Bergstraße
An der Bergstraße wohnen deutlich mehr Menschen im eigenen Haus als in Heidelberg oder Mannheim. Damit verschiebt sich die Frage weg vom Wohnungstarif hin zur Heizung. Wärmepumpe, alter Nachtspeicher, Gasheizung im sanierten Altbau, jede dieser Varianten hat einen eigenen Stromvertrag und eigene Fallstricke.
Wer mit Strom heizt, hat je nach Installation entweder einen gemeinsamen Zähler für Haushalt und Heizung oder zwei getrennte. Das klingt technisch, entscheidet aber darüber, welche Tarife dir überhaupt offenstehen und ob sich eine Reduzierung der Netzentgelte lohnt.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 Kilowatt, also für Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Wallboxen. Wer darunter fällt, kann zwischen zwei Modulen wählen.
| Modul | Wie es funktioniert | Für wen es sich rechnet |
|---|---|---|
| Modul 1 | pauschale Reduzierung der Netzentgelte, ohne separaten Zähler | einfach umzusetzen, greift ab dem ersten Tag, pauschal rund 110 bis 190 Euro brutto im Jahr |
| Modul 2 | rund 60 Prozent Rabatt auf den Arbeitspreisanteil der Netzentgelte, separater Zähler nötig | lohnt sich ab etwa 4.500 kWh Heizstrom, bei 8.000 kWh sind es bis zu rund 380 Euro |
| Modul 3 | zeitvariable Netzentgelte, nur zusätzlich zu Modul 1 wählbar | sinnvoll, wenn du den Verbrauch tatsächlich in günstige Zeitfenster verschieben kannst |
Stand: 2026. Die Beträge hängen vom Netzgebiet ab, weil die Netzentgelte regional unterschiedlich hoch sind.
Der häufigste Fehler, der mir hier begegnet: Ein Haushalt hat eine Wärmepumpe, aber immer noch einen normalen Haushaltstarif für den gesamten Verbrauch. Dann läuft der Heizstrom zum Haushaltspreis, und die Reduzierung der Netzentgelte bleibt ungenutzt.
An der Bergstraße steht viel Bestand aus den Sechzigern und Siebzigern, oft in Etappen saniert. Typisch ist eine Kombination, die auf dem Papier niemand so planen würde: Gasheizung von 2010, Photovoltaik von 2019, Wärmepumpe für einen Anbau von 2023, dazu ein alter Nachtspeicher im Souterrain, den niemand abgemeldet hat.
Solche Häuser haben häufig mehrere Zählpunkte, und nicht jeder davon ist noch in Betrieb. Ein stillgelegter Zählpunkt, der weiterhin einen Grundpreis erzeugt, ist keine Seltenheit. Das findet man nur, wenn man alle Abrechnungen nebeneinanderlegt statt nur die aktuelle anzusehen.
Ich frage bei solchen Häusern deshalb nach den letzten zwei Jahresabrechnungen und nach den Zählernummern. Das klingt nach Aufwand, ist aber meistens in zehn Minuten zusammengesucht.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft läuft der Allgemeinstrom über einen eigenen Zähler. Treppenhauslicht, Aufzug, Tiefgaragentor, Heizungspumpe, Lüftung. Der Verbrauch ist klein gegenüber dem einzelnen Haushalt, aber der Vertrag läuft für alle gemeinsam und wird über die Hausgeldabrechnung verteilt.
Genau deshalb wird er selten geprüft. Es fühlt sich für niemanden nach dem eigenen Geld an, und zuständig ist formal die Verwaltung. In der Praxis reicht ein Beschluss der Eigentümerversammlung, damit sich jemand die Sache einmal ansieht.
Bei mehreren Objekten kommt hinzu, dass Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgeschlossen wurden und entsprechend unterschiedlich gut sind. Wer sie bündelt, verhandelt aus einer anderen Position.
Für Weinheim, Hirschberg und die Orte an der Bergstraße.
Ich berate an der Bergstraße unter anderem in Weinheim, Hirschberg, Schriesheim, Heddesheim, Laudenbach und Hemsbach. Beratung läuft telefonisch und digital, ein Termin vor Ort ist für die Prüfung nicht nötig. Wenn du wissen willst, warum derselbe Tarif in zwei Nachbarorten unterschiedlich viel kostet, steht die Erklärung auf der Übersichtsseite zur Region.
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Nicht zwingend, aber oft lohnt es sich. Mit separatem Zähler kannst du einen Wärmestromtarif nutzen und Modul 2 nach § 14a EnWG wählen. Ob sich der Aufwand rechnet, hängt vor allem am Heizstromverbrauch, ab etwa 4.500 Kilowattstunden im Jahr wird es interessant.
Ja, denn der Reststrombezug bleibt. Selbst bei guter Eigenverbrauchsquote kaufst du im Winter zu, und genau dann sind Verbrauch und Preise am höchsten. Der Einspeisevertrag und der Bezugsvertrag sind zwei getrennte Dinge und lassen sich unabhängig voneinander betrachten.
In der Regel die Eigentümerversammlung per Beschluss, umgesetzt von der Verwaltung. Ein einzelner Eigentümer kann den Vertrag für den Allgemeinstrom nicht allein wechseln, er kann das Thema aber auf die Tagesordnung setzen lassen.
Oft ja. Über einen getrennten Zähler wird der Wärmestrom in einem eigenen, meist günstigeren Tarif abgerechnet, und es kommen reduzierte Netzentgelte in Betracht. Ob sich der Umbau für dich rechnet, hängt vom Jahresverbrauch der Anlage und von den Kosten für die zweite Messstelle ab. Beides schaue ich mir zusammen an.
Das hängt weniger am Alter als am Jahresverbrauch. Nachtspeicherheizungen brauchen viel Strom, und genau deshalb wirkt ein eigener Wärmestromtarif dort oft stärker als bei einer modernen Wärmepumpe. Solange die Anlage läuft und ein separater Zähler vorhanden ist, lohnt sich die Prüfung fast immer.
Bei getrennter Messung stehen auf der Rechnung zwei Zählernummern oder zwei getrennte Verbrauchspositionen, häufig mit den Kürzeln HT und NT für Hoch- und Niedertarif. Findest du nur eine einzige Zählernummer, läuft deine Heizung über den Haushaltsstrom mit. Schick mir die Rechnung, das ist in zwei Minuten geklärt.
Zuletzt aktualisiert: August 2026
Schick mir die letzte Jahresabrechnung, bei mehreren Zählern gern alle. Ich sage dir, ob Tarif und Zählerkonstellation zu deinem Haus passen.
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