Geschäftskunden
Viele kleine Zähler, viele einzelne Fristen. Genau da wird es teuer.
Bei Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften liegt das Problem selten beim einzelnen Preis, sondern in der Struktur. Allgemeinstrom, Heizstrom und Gas laufen über viele Lieferstellen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Fristen. Ich verschaffe dir den Überblick über alle Objekte, prüfe die Konditionen und sage dir, welche Verträge wann anstehen.
Wer mehrere Objekte verwaltet, kennt das: Für Haus A wurde vor drei Jahren ein Vertrag abgeschlossen, für Haus B im letzten Winter, für die Tiefgarage weiß niemand mehr genau. Jeder einzelne Vertrag ist zu klein, um ihn zu verhandeln. Zusammen sind sie es nicht.
Unterlagen zur Prüfung sendenDazu kommen je nach Objekt Heizstrom, Wärmelieferung oder ein eigener Gasvertrag für die Zentralheizung. In Summe ergibt das pro Objekt schnell drei bis fünf Lieferstellen, die alle ihren eigenen Vertrag mit eigener Laufzeit haben.
Allgemeinstrom landet über die Betriebskostenabrechnung bei den Mietern und bei den Eigentümern. Für die Verwaltung heißt das zweierlei. Zum einen gilt bei der Betriebskostenabrechnung der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, ein dauerhaft überteuerter Allgemeinstromvertrag ist also angreifbar. Zum anderen sind es genau diese Positionen, über die in der Eigentümerversammlung diskutiert wird, wenn die Abrechnung kommt.
Ein geprüfter Vertrag spart nicht nur Geld, er erspart auch die Diskussion. Und wenn die Prüfung ergibt, dass der bestehende Vertrag in Ordnung ist, hast du das schriftlich und kannst es genau so weitergeben.
Das ist keine Rechtsberatung. Bei strittigen Abrechnungen ist eine Anwältin oder ein Anwalt die richtige Adresse.
Viele kleine Lieferstellen. Ein einzelner Allgemeinstromzähler kommt oft auf wenige tausend Kilowattstunden im Jahr. Für sich genommen ist das für jeden Anbieter uninteressant. Über mehrere Objekte hinweg sieht die Mengensituation anders aus.
Fristen, die auseinanderlaufen. Wenn jeder Vertrag zu einem anderen Zeitpunkt abgeschlossen wurde, endet auch jeder zu einem anderen Zeitpunkt. Ohne Übersicht wird jedes Jahr irgendeine Kündigungsfrist verpasst.
Entscheidungswege. Ob du als Verwaltung allein entscheiden kannst oder ob ein Beschluss nötig ist, hängt vom Verwaltervertrag und vom Umfang ab. Das kostet Zeit, und die muss man einplanen.
In einer Eigentümergemeinschaft findet die Versammlung meistens einmal im Jahr statt. Wenn ein Vertrag zwei Monate danach ausläuft, ist die Gelegenheit für ein Jahr vorbei. Deshalb schaue ich bei Hausverwaltungen zuerst auf die Fristen und erst danach auf die Preise. Sinnvoll ist es, alle Verträge etwa sechs Monate vor der nächsten Versammlung einmal durchzugehen.
| Verbrauchsart | Was darüber entscheidet |
|---|---|
| Allgemeinstrom | Geringer Verbrauch pro Zähler, deshalb wiegt der Grundpreis schwer. Über mehrere Objekte gebündelt sieht die Ausgangslage deutlich besser aus. |
| Heizstrom und Wärmepumpe | Getrennte Messung und eigene Tarife. Hier lohnt der genaue Blick auf das Messkonzept und auf reduzierte Netzentgelte. |
| Gas für die Zentralheizung | Höherer Verbrauch, längere Laufzeiten. Preisgarantie und Beschaffungszeitpunkt entscheiden stärker als der Grundpreis. |
| Tiefgarage und Außenanlagen | Oft vergessen, oft noch in der Grundversorgung. Kleine Beträge, die sich über viele Objekte summieren. |
| Ladeinfrastruktur | Steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Dafür gelten eigene Regeln bei den Netzentgelten. |
Ich betreue Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften in Heidelberg, Mannheim, Weinheim und im Rhein-Neckar-Kreis. Wenn deine Objekte in verschiedenen Netzgebieten liegen, prüfe ich jedes einzeln, denn Netzentgelte und verfügbare Tarife unterscheiden sich schon zwischen zwei Nachbargemeinden.
Pro Objekt die Jahresrechnungen der Lieferstellen und, wenn vorhanden, die Verträge. Wenn dir etwas fehlt, fangen wir mit dem an, was da ist.
Es lohnt sich schon ab einem Objekt mit mehreren Zählern. Richtig interessant wird es ab drei bis vier Objekten, weil dann die Bündelung greift.
Das hängt von deinem Verwaltervertrag und vom Umfang der Maßnahme ab. Ich bereite die Unterlagen so auf, dass du sie im Zweifel direkt in die Versammlung mitnehmen kannst.
Bei einem Objekt melde ich mich in der Regel innerhalb eines Werktags. Bei mehreren Objekten mit vielen Lieferstellen brauche ich ein paar Tage länger, das sage ich dir vorher.
Nein. Ohne deine ausdrückliche Freigabe wird kein Vertrag geändert und keine Kündigung ausgesprochen.
Am einfachsten ist eine kurze Aufstellung der Objekte mit den zugehörigen Jahresrechnungen. Ich mache daraus eine Übersicht mit Fristen und sage dir, wo Handlungsbedarf besteht.
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