Rhein-Neckar-Region
Heidelberg ist eine Mieterstadt, und das verschiebt die Fragen. Es geht seltener um die Heizungsanlage im eigenen Keller und häufiger darum, wer Vertragspartner ist, was beim Einzug passiert und warum sich bei Fernwärme kein Anbieter wechseln lässt. Ich prüfe deine Rechnung und sage dir, woran du bist.
In vielen Heidelberger Quartieren wird über Fernwärme geheizt. Anders als bei Strom und Gas gibt es dafür keinen freien Anbietermarkt. Das Wärmenetz gehört einem Betreiber, wer angeschlossen ist, bleibt angeschlossen, und einen Wechsel wie beim Stromtarif gibt es schlicht nicht.
Was trotzdem geht, ist die Abrechnung nachvollziehen. Ein Fernwärmepreis besteht aus einem Grundpreis, der sich nach der bestellten Anschlussleistung richtet, und einem Arbeitspreis für die tatsächlich bezogene Wärme. Der Grundpreis läuft unabhängig davon, wie viel du heizt. Wenn die Anschlussleistung für deine Wohnung zu großzügig bemessen ist, zahlst du jeden Monat für Leistung, die du nie abrufst.
Der Arbeitspreis wiederum ist über Preisgleitklauseln an Indizes gekoppelt. Wie er zustande kommt, muss der Versorger offenlegen. Ich sehe mir an, ob die Formel im Vertrag mit dem abgerechneten Preis zusammenpasst.
Wichtig zu trennen: Der Strom im selben Haushalt ist davon völlig unberührt. Der ist frei wechselbar, auch wenn die Wärme es nicht ist. Diese beiden Dinge werden bei mir am häufigsten verwechselt.
In der Altstadt, der Weststadt und Neuenheim steht viel Bestand mit Gasetagenheizung. Dann hast du zwei Verträge, Strom und Gas, und beide laufen getrennt. Häufig ist der Gasvertrag seit dem Einzug nie angefasst worden, weil er beim Einzug automatisch über die Grundversorgung gestartet ist. Genau dort liegt oft der größte Posten, den man ohne Aufwand ändern kann.
In einer WG steht meistens eine Person im Vertrag, und alle anderen zahlen anteilig mit. Das ist praktisch, bis jemand auszieht. Wer im Vertrag steht, haftet allein für die Nachzahlung, auch für Monate, in denen mehr Leute im Haushalt gewohnt haben. Vor einem Wechsel klären wir deshalb zuerst, wer eigentlich Vertragspartner ist und ab wann.
Hier ist die Wärme fest gesetzt, der Strom aber nicht. Viele lassen deshalb beides liegen, weil sie annehmen, dass sich ohnehin nichts machen lässt. Beim Strom stimmt das nicht. Und bei der Wärme lässt sich zumindest prüfen, ob Anschlussleistung und Abrechnung stimmen.
Heidelberg hat eine hohe Umzugsquote, und beim Umzug entsteht der häufigste teure Automatismus im ganzen Energiemarkt. Wenn du in eine Wohnung einziehst und nichts tust, bekommst du Strom. Das ist kein Zufall, sondern die gesetzliche Ersatz- und Grundversorgung. Sie greift automatisch, damit niemand im Dunkeln sitzt.
Der Haken: Die Grundversorgung ist selten der günstigste Tarif. Wer nach dem Einzug ein Jahr lang nichts unternimmt, zahlt in dieser Zeit fast immer mehr als nötig. Und weil zum Einzug tausend andere Dinge anstehen, bleibt es oft bei diesem einen Jahr, das dann zu drei wird.
Aus der Grundversorgung kommst du jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen wieder heraus, ohne Mindestlaufzeit und ohne Begründung. Seit dem 1. Januar 2026 muss ein Lieferantenwechsel beim Strom außerdem an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden möglich sein, geregelt in § 20a EnWG. Für Gas gilt diese Frist nicht.
Stand: Januar 2026.
Mein Büro liegt direkt nördlich von Heidelberg.
Eine Einschätzung, ob dein aktueller Tarif für deinen Verbrauch in Ordnung ist. Dafür brauche ich die letzte Jahresabrechnung, nicht nur den Abschlagsplan.
Klarheit darüber, welche deiner Verträge überhaupt wechselbar sind. Bei Fernwärme sage ich dir das offen, statt dir einen Wechsel zu verkaufen, den es nicht gibt.
Einen realistischen Abschlag für das kommende Jahr. Ein zu niedriger Abschlag verschiebt das Problem nur nach hinten.
Falls ein Wechsel sinnvoll ist, die Abwicklung. Kündigung, Anmeldung und Fristen laufen über mich, du musst nichts selbst nachhalten.
Ja, sofern du selbst Vertragspartner des Energieversorgers bist, und das ist bei Wohnungsstrom fast immer der Fall. Anders sieht es aus, wenn die Kosten über die Nebenkostenabrechnung laufen, etwa bei Wärme oder bei Allgemeinstrom im Treppenhaus.
Nein. Fernwärme ist leitungsgebunden und es gibt dafür keinen freien Markt. Was du tun kannst, ist die Abrechnung prüfen, besonders die vereinbarte Anschlussleistung, weil sie unabhängig vom Verbrauch bezahlt wird.
Das hängt vom Vertrag ab. Viele Verträge lassen sich mitnehmen, einige nicht. Bei einem Umzug gibt es außerdem oft ein Sonderkündigungsrecht. Schick mir den Vertrag, dann sage ich dir, welche der beiden Varianten für dich günstiger ist.
Vertragspartner ist immer die Person, die unterschreibt, und die haftet auch allein für die Rechnung. In WGs läuft der Vertrag deshalb meistens über eine Person, und die übrigen zahlen anteilig mit. Wichtig ist, beim Auszug dieser Person rechtzeitig umzumelden, sonst läuft die Belieferung auf jemanden, der längst weg ist.
Bei kleinen Wohnungen entscheidet weniger der Arbeitspreis als der Grundpreis. Wer wenig verbraucht, zahlt anteilig sehr viel über die monatliche Grundgebühr, und ein Tarif mit niedrigem Arbeitspreis und hohem Grundpreis kann dann teurer sein als einer, der auf den ersten Blick schlechter aussieht. Genau deshalb rechne ich mit deinem echten Verbrauch statt mit einer Musterrechnung.
Bei gleichem Tarif ja, und das liegt an der Konzessionsabgabe. Ihre Höhe richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. In einer Stadt wie Heidelberg liegt sie in einer höheren Staffel als in kleineren Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis. Der Unterschied bewegt sich im Bereich weniger Cent je Kilowattstunde und macht bei einem Haushalt mit 3.000 Kilowattstunden rund zwanzig Euro im Jahr aus.
Kirsten Finke
Persönliche Energiekostenberatung, Dossenheim bei Heidelberg
Ich prüfe seit über 13 Jahren Strom-, Gas- und Wärmeverträge für Haushalte, Gewerbe und Industrie und sage meinen Kundinnen und Kunden ehrlich, ob sich ein Wechsel lohnt.
Mehr über mich →Zuletzt aktualisiert: August 2026
Foto oder PDF genügt. Ich sehe mir Verbrauch, Preisbestandteile und Vertragslaufzeit an und melde mich mit einer Einschätzung zurück.
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