Geschäftskunden

Energiekosten im Gewerbe prüfen lassen

Im Betrieb entscheidet selten der Arbeitspreis allein.

Bei Gewerbeverträgen bestimmen Laufzeit, Preisgarantie, automatische Verlängerung und der Zeitpunkt der Preisabsicherung die Kosten oft stärker als der reine Arbeitspreis. Dazu kommen Abgaben, bei denen Betriebe je nach Verbrauch anders eingestuft werden als Haushalte. Ich prüfe deine Verträge und sage klar, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

Im Gewerbe geht es selten um ein paar Euro im Monat. Eine übersehene automatische Verlängerung, eine Preisgarantie, die kürzer läuft als der Vertrag, oder Konditionen, die seit vier Jahren niemand angefasst hat, kosten jedes Jahr spürbar Geld. Dabei geht es nicht darum, um jeden Preis zu wechseln. Es geht darum, wirtschaftlich zu entscheiden.

Unterlagen zur Prüfung senden
Kirsten Finke prüft Strom- und Gasverträge für Betriebe im Rhein-Neckar-Kreis

Für wen ich prüfe

Handwerksbetriebe und Dienstleister
Praxen, Kanzleien und Büros
Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel
Bäckereien, Metzgereien und Lebensmittelhandwerk
Betriebe mit mehreren Zählern oder Standorten
Unternehmen mit höherem Strom-, Gas- oder Wärmeverbrauch

Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften haben eine eigene Ausgangslage. Zu Hausverwaltungen und WEG →

Woran Gewerbeverträge in der Praxis scheitern

Typischer Fall Was daraus folgt
Automatische Verlängerung übersehen Der Vertrag läuft ein weiteres Jahr, meistens zu Konditionen, die niemand verhandelt hat.
Preisgarantie kürzer als die Laufzeit Der Preis kann mitten in der Laufzeit steigen, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht entsteht.
Verbrauch hat sich verändert Nach einer Erweiterung, einer neuen Kälteanlage oder einem Umbau passt der Tarif nicht mehr zum tatsächlichen Bedarf.
Mehrere Lieferstellen einzeln abgeschlossen Unterschiedliche Fristen, kein Überblick, und bei Verhandlungen fehlt das Mengenargument.
Wechsel im ungünstigen Marktmoment Ein an sich sinnvoller Wechsel wird zum falschen Zeitpunkt eingekauft und bindet den Betrieb für Jahre.

Der Preis ist nur ein Teil der Rechnung

Auf einer Gewerberechnung stehen neben dem Arbeitspreis Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Bei manchen davon werden Betriebe je nach Verbrauch anders eingestuft als Haushalte. Zwei Punkte übersehen kleinere Unternehmen besonders häufig.

Konzessionsabgabe

Wer an einer Entnahmestelle mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht und mindestens zweimal im Kalenderjahr eine monatliche Höchstlast über 30 Kilowatt erreicht, gilt als Sondervertragskunde. Dann sinkt die Konzessionsabgabe auf 0,11 Cent pro Kilowattstunde. Tarifkunden zahlen je nach Gemeindegröße bis zu 1,99 Cent. Bei 60.000 Kilowattstunden im Jahr ist das eine vierstellige Differenz, allein bei dieser einen Position.

Stromsteuer

Die Stromsteuer liegt 2026 bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können sich nach § 9b Stromsteuergesetz 2,00 Cent davon erstatten lassen, ab einem Jahresverbrauch von 12.500 Kilowattstunden. Seit 2026 ist diese Entlastung dauerhaft im Gesetz verankert und nicht mehr befristet.

Diesen Antrag stellst du beim Hauptzollamt, nicht ich. Ich weise dich darauf hin, wenn dein Betrieb dafür infrage kommt, damit es nicht liegen bleibt. Für die Umsetzung ist dein Steuerbüro der richtige Ansprechpartner.

Stand: 2026. Beträge und Voraussetzungen können sich ändern, ich prüfe immer den aktuellen Stand für deinen Betrieb.

Was ich mir bei deinen Verträgen ansehe

Jahresverbrauch und wie er sich über die letzten Jahre entwickelt hat
Arbeitspreis, Grundpreis und mögliche Zusatzkosten
Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerungsklausel
Preisgarantie und welche Bestandteile sie tatsächlich absichert
Einstufung bei Konzessionsabgabe und Stromsteuer
Mehrere Zähler, Lieferstellen oder unterschiedliche Nutzungen
Der passende Zeitpunkt für eine neue Preisabsicherung
Risiken im bestehenden Vertrag, die erst später auffallen

SLP oder RLM, wo steht dein Betrieb?

Bis etwa 100.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch wird nach Standardlastprofil abgerechnet, kurz SLP. Darüber greift die registrierende Leistungsmessung, kurz RLM, bei der dein tatsächlicher Verbrauchsverlauf laufend gemessen wird. Ab dieser Grenze ändert sich, worauf es im Vertrag ankommt, und Lastspitzen bekommen ein eigenes Gewicht.

Industrie, SLP und RLM im Detail

Klare Empfehlung statt schneller Abschluss

Du bekommst keine pauschale Lösung. Ich bewerte, ob ein neuer Vertrag wirtschaftlich sinnvoll ist, ob es klüger ist zu warten oder ob dein bestehender Vertrag gerade die bessere Entscheidung ist. Wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass du nichts ändern solltest, sage ich dir das auch.

Nicht jede günstige Zahl ist ein gutes Angebot.

Betriebe in der Region

Ich betreue Gewerbebetriebe in Heidelberg, Mannheim, Weinheim und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis persönlich vor Ort. Unternehmen mit Standorten außerhalb der Region begleite ich telefonisch und digital, an der Prüfung selbst ändert das nichts.

Häufige Fragen aus dem Gewerbe

Schick mir deine Unterlagen, ich schaue sie durch

Jahresrechnung und Vertrag reichen für einen ersten Blick. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage dir, ob Handlungsbedarf besteht.

Unterlagen zur Prüfung senden

Mehr für Geschäftskunden

Zuletzt aktualisiert: August 2026