Geschäftskunden
Im Betrieb entscheidet selten der Arbeitspreis allein.
Bei Gewerbeverträgen bestimmen Laufzeit, Preisgarantie, automatische Verlängerung und der Zeitpunkt der Preisabsicherung die Kosten oft stärker als der reine Arbeitspreis. Dazu kommen Abgaben, bei denen Betriebe je nach Verbrauch anders eingestuft werden als Haushalte. Ich prüfe deine Verträge und sage klar, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Im Gewerbe geht es selten um ein paar Euro im Monat. Eine übersehene automatische Verlängerung, eine Preisgarantie, die kürzer läuft als der Vertrag, oder Konditionen, die seit vier Jahren niemand angefasst hat, kosten jedes Jahr spürbar Geld. Dabei geht es nicht darum, um jeden Preis zu wechseln. Es geht darum, wirtschaftlich zu entscheiden.
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Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften haben eine eigene Ausgangslage. Zu Hausverwaltungen und WEG →
| Typischer Fall | Was daraus folgt |
|---|---|
| Automatische Verlängerung übersehen | Der Vertrag läuft ein weiteres Jahr, meistens zu Konditionen, die niemand verhandelt hat. |
| Preisgarantie kürzer als die Laufzeit | Der Preis kann mitten in der Laufzeit steigen, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht entsteht. |
| Verbrauch hat sich verändert | Nach einer Erweiterung, einer neuen Kälteanlage oder einem Umbau passt der Tarif nicht mehr zum tatsächlichen Bedarf. |
| Mehrere Lieferstellen einzeln abgeschlossen | Unterschiedliche Fristen, kein Überblick, und bei Verhandlungen fehlt das Mengenargument. |
| Wechsel im ungünstigen Marktmoment | Ein an sich sinnvoller Wechsel wird zum falschen Zeitpunkt eingekauft und bindet den Betrieb für Jahre. |
Auf einer Gewerberechnung stehen neben dem Arbeitspreis Netzentgelte, Steuern und Abgaben. Bei manchen davon werden Betriebe je nach Verbrauch anders eingestuft als Haushalte. Zwei Punkte übersehen kleinere Unternehmen besonders häufig.
Wer an einer Entnahmestelle mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbraucht und mindestens zweimal im Kalenderjahr eine monatliche Höchstlast über 30 Kilowatt erreicht, gilt als Sondervertragskunde. Dann sinkt die Konzessionsabgabe auf 0,11 Cent pro Kilowattstunde. Tarifkunden zahlen je nach Gemeindegröße bis zu 1,99 Cent. Bei 60.000 Kilowattstunden im Jahr ist das eine vierstellige Differenz, allein bei dieser einen Position.
Die Stromsteuer liegt 2026 bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können sich nach § 9b Stromsteuergesetz 2,00 Cent davon erstatten lassen, ab einem Jahresverbrauch von 12.500 Kilowattstunden. Seit 2026 ist diese Entlastung dauerhaft im Gesetz verankert und nicht mehr befristet.
Diesen Antrag stellst du beim Hauptzollamt, nicht ich. Ich weise dich darauf hin, wenn dein Betrieb dafür infrage kommt, damit es nicht liegen bleibt. Für die Umsetzung ist dein Steuerbüro der richtige Ansprechpartner.
Stand: 2026. Beträge und Voraussetzungen können sich ändern, ich prüfe immer den aktuellen Stand für deinen Betrieb.
Bis etwa 100.000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch wird nach Standardlastprofil abgerechnet, kurz SLP. Darüber greift die registrierende Leistungsmessung, kurz RLM, bei der dein tatsächlicher Verbrauchsverlauf laufend gemessen wird. Ab dieser Grenze ändert sich, worauf es im Vertrag ankommt, und Lastspitzen bekommen ein eigenes Gewicht.
Industrie, SLP und RLM im DetailDu bekommst keine pauschale Lösung. Ich bewerte, ob ein neuer Vertrag wirtschaftlich sinnvoll ist, ob es klüger ist zu warten oder ob dein bestehender Vertrag gerade die bessere Entscheidung ist. Wenn ich zu dem Ergebnis komme, dass du nichts ändern solltest, sage ich dir das auch.
Nicht jede günstige Zahl ist ein gutes Angebot.
Ich betreue Gewerbebetriebe in Heidelberg, Mannheim, Weinheim und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis persönlich vor Ort. Unternehmen mit Standorten außerhalb der Region begleite ich telefonisch und digital, an der Prüfung selbst ändert das nichts.
Die aktuelle Jahresrechnung und den laufenden Vertrag. Bei mehreren Zählern zusätzlich eine Übersicht der Lieferstellen mit Verbräuchen.
Ja, gerade dann. Kündigungsfristen im Gewerbe liegen oft bei drei Monaten zum Laufzeitende. Wer erst kurz vorher schaut, hat die Frist meistens schon verpasst.
Nein. Ohne dein ausdrückliches Ja passiert nichts. Du bekommst zuerst eine Einschätzung und entscheidest dann.
Nichts. Bei einer erfolgreichen Vermittlung kann ich vom Anbieter eine Vergütung erhalten. Für dich entstehen keine separaten Beratungskosten.
Ja. Bei mehreren Lieferstellen lohnt es sich besonders, weil Fristen und Konditionen sonst auseinanderlaufen.
Jahresrechnung und Vertrag reichen für einen ersten Blick. Ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags und sage dir, ob Handlungsbedarf besteht.
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