Abrechnung
Von Kirsten Finke · August 2026 · Lesezeit 6 Minuten
Eine Nachzahlung hat fast immer eine von vier Ursachen. Der Abschlag war zu niedrig angesetzt, der Verbrauch ist gestiegen, der Preis ist während des Abrechnungsjahres gestiegen, oder der Zählerstand wurde geschätzt statt abgelesen. Welcher Grund bei dir vorliegt, erkennst du an der Verbrauchsübersicht auf der Jahresrechnung. Ein großer Teil jeder Nachzahlung entsteht übrigens nicht durch höheren Verbrauch, sondern durch einen zu niedrig angesetzten Abschlag.
Eine dreistellige Nachzahlung fühlt sich immer nach Fehler an. In den meisten Fällen ist sie keiner. Eine Nachzahlung heißt zunächst nur, dass du im Lauf des Jahres weniger gezahlt hast, als du verbraucht hast. Das ist ärgerlich, aber nicht automatisch falsch.
Trotzdem lohnt sich der genaue Blick, und zwar aus zwei Gründen. Erstens gibt es Fälle, in denen tatsächlich etwas nicht stimmt. Zweitens sagt dir die Abrechnung, ob dein Abschlag für das kommende Jahr realistisch ist. Wer das ignoriert, bekommt in zwölf Monaten dieselbe Rechnung noch einmal.
| Ursache | Woran du sie erkennst |
|---|---|
| Der Abschlag war zu niedrig | Dein Verbrauch entspricht ungefähr dem Vorjahr, trotzdem musst du nachzahlen. Dann war schlicht die monatliche Vorauszahlung zu klein angesetzt. |
| Der Verbrauch ist gestiegen | Auf der Verbrauchsübersicht steht ein deutlich höherer Wert als im Vorjahr. Typische Gründe sind ein zusätzlicher Haushaltsmensch, Homeoffice, ein neues Gerät oder ein alter Kühlschrank im Keller. |
| Der Preis ist unterjährig gestiegen | Auf der Rechnung tauchen zwei oder mehr Zeiträume mit unterschiedlichen Arbeitspreisen auf. Dann wurde ein Teil des Jahres teurer abgerechnet als der Rest. |
| Der Zählerstand wurde geschätzt | Bei der Verbrauchsangabe steht ein Hinweis wie „geschätzt" oder ein Kürzel dafür. Dann liegt kein echter Ablesewert zugrunde. |
Es kommt auch vor, dass zwei Ursachen zusammenfallen. Ein gestiegener Preis bei gleichzeitig zu niedrigem Abschlag ergibt schnell eine Nachzahlung, die deutlich größer wirkt, als das einzelne Problem war.
Fünf Stellen, und du weißt, woran du bist.
Der Abrechnungszeitraum. Steht meistens ganz oben. Prüfe, ob er wirklich zwölf Monate umfasst. Nach einem Umzug oder Anbieterwechsel sind es oft weniger oder mehr, und dann lässt sich der Betrag nicht mit dem Vorjahr vergleichen.
Die Zählerstände. Anfangs- und Endstand stehen beide auf der Rechnung. Die Differenz ist dein Verbrauch. Vergleiche den Endstand mit dem, was aktuell auf deinem Zähler steht.
Der Verbrauch im Vorjahresvergleich. Fast jede Rechnung zeigt ihn als Balken oder Zahl. Wenn er ungefähr gleich geblieben ist, liegt die Ursache nicht am Verbrauch.
Die Preisbestandteile. Arbeitspreis, Grundpreis und, falls es unterjährig eine Änderung gab, mehrere Zeiträume mit unterschiedlichen Preisen.
Die Summe deiner Abschläge. Ganz unten steht, wie viel du im Jahr insgesamt gezahlt hast. Kosten minus gezahlte Abschläge ergeben genau den Betrag, um den es geht.
Wenn kein Ablesewert vorliegt, darf dein Versorger den Verbrauch schätzen. Das ist zulässig und passiert häufiger, als man denkt, etwa wenn niemand zur Ablesung zu Hause war oder die Ablesekarte nicht zurückkam.
Problematisch wird es, wenn die Schätzung deutlich neben deinem tatsächlichen Verbrauch liegt. Dann zahlst du entweder zu viel oder schiebst das Problem ins nächste Jahr, wo es beim nächsten echten Ablesewert auf einen Schlag auftaucht.
Was du tun kannst: Lies deinen Zähler jetzt ab, fotografiere ihn mit sichtbarer Zählernummer und melde den Stand deinem Versorger. Bitte um eine Korrektur der Abrechnung auf Basis des echten Werts. Ein Berechnungsfehler kann in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend korrigiert werden.
| Was | Welche Frist gilt |
|---|---|
| Die Jahresabrechnung muss bei dir sein | spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums, nach § 40c Abs. 1 EnWG |
| Die Schlussrechnung nach einem Wechsel | spätestens sechs Wochen nach Ende des Lieferverhältnisses |
| Die Nachzahlung wird fällig | frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung |
| Korrektur eines Berechnungsfehlers | in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend |
Stand: 2026.
Die Zwei-Wochen-Frist ist praktisch der wichtigste Punkt. Du musst nicht sofort zahlen, nur weil die Rechnung im Briefkasten liegt. Du hast Zeit, sie in Ruhe zu prüfen.
Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn du einen konkreten Anhaltspunkt hast, nicht wenn dir der Betrag nur nicht gefällt. Konkrete Anhaltspunkte sind zum Beispiel: Der Endzählerstand auf der Rechnung passt nicht zu dem, was am Zähler steht. Der abgerechnete Zeitraum stimmt nicht. Es wurde geschätzt, obwohl du abgelesen und gemeldet hast. Oder der Verbrauch ist ohne erkennbaren Grund um ein Vielfaches gestiegen.
Wichtig dabei: Ein Widerspruch bedeutet nicht automatisch, dass du erst einmal gar nichts zahlen musst. Ein Zahlungsaufschub kommt nur in Betracht, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit bestehen. Solange das nicht geklärt ist, ist es meistens klüger, den unstrittigen Teil zu zahlen und nur den strittigen zurückzuhalten.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn dein Versorger nicht reagiert oder es zum Streit kommt, hilft die Verbraucherzentrale, die Schlichtungsstelle Energie oder eine Anwältin.
Damit sich die Nachzahlung nicht wiederholt, rechne einmal grob nach.
| Rechenschritt | Beispiel |
|---|---|
| Jahresverbrauch mal Arbeitspreis | 3.500 kWh × 0,30 € = 1.050 € |
| Plus Grundpreis mal zwölf | 12 € × 12 = 144 € |
| Ergibt Jahreskosten | rund 1.194 € |
| Geteilt durch zwölf | rund 99 € Abschlag im Monat |
Beispielrechnung mit gerundeten Zahlen.
Wer bei diesen Werten 75 Euro im Monat zahlt, hat am Jahresende rund 290 Euro Nachzahlung, und zwar völlig regelkonform. Eine Anpassung des Abschlags kannst du bei deinem Versorger jederzeit beantragen. Ein etwas zu hoher Abschlag ist dabei angenehmer als ein zu niedriger, denn zu viel Gezahltes bekommst du zurück.
Was ich mir bei einer Rechnung ansehe
Nein. Fällig wird sie frühestens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung. In dieser Zeit kannst du die Rechnung in Ruhe prüfen.
Viele Versorger lassen sich darauf ein, gerade bei größeren Beträgen. Es gibt keinen allgemeinen Anspruch darauf, fragen kostet aber nichts.
Häufige Gründe sind eine weitere Person im Haushalt, mehr Homeoffice, ein defektes Gerät oder ein alter Gefrierschrank. Sprunghafte Anstiege ohne erkennbaren Grund sollte man prüfen lassen.
Kirsten Finke
Persönliche Energiekostenberatung, Dossenheim bei Heidelberg
Ich prüfe seit über 13 Jahren Strom-, Gas- und Wärmeverträge für Haushalte, Gewerbe und Industrie und sage meinen Kundinnen und Kunden ehrlich, ob sich ein Wechsel lohnt.
Mehr über mich →Zuletzt aktualisiert: August 2026
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Kirsten Finke
Persönliche Energiekostenberatung in Dossenheim. Seit 2013 in der Energiebranche.
Schick mir deine Jahresrechnung als Foto oder PDF. Ich schaue mir Verbrauch, Zählerstände und Preisbestandteile an und sage dir, ob der Betrag plausibel ist.
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