Grundversorgung

Was tun, wenn der Versorger die Preise erhöht?

Von Kirsten Finke · August 2026 · Lesezeit 6 Minuten

Wenn dein Versorger die Preise anhebt, muss er dich vorher informieren und dich dabei auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Fehlt dieser Hinweis oder ist das Schreiben unverständlich, kann die Erhöhung unwirksam sein. Prüfe deshalb zuerst das Datum, dann die genannte Frist und erst danach, ob ein Wechsel überhaupt günstiger wäre.

Inhalt

Warum das Schreiben nicht in den Ordner gehört

Preisanpassungen kommen selten zu einem guten Zeitpunkt. Meistens im Herbst, oft zusammen mit der Jahresabrechnung, und formuliert in einer Sprache, die niemand freiwillig zweimal liest. Der häufigste Fehler ist deshalb nicht, dass Menschen falsch reagieren. Sie reagieren gar nicht.

Dabei ist genau dieses Schreiben der Moment, in dem du mehr Handlungsspielraum hast als sonst im ganzen Jahr. Es öffnet ein Zeitfenster, und dieses Fenster schließt sich wieder.

Was in dem Schreiben stehen muss

Dein Versorger darf die Preise ändern, aber nicht heimlich und nicht formlos. Er muss dich vorab informieren, und zwar klar und verständlich. In dem Schreiben muss stehen, was sich ändert, ab wann es gilt und was der Anlass ist. Und es muss dich ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen.

Das ist keine Formalie. Wenn dieser Hinweis fehlt oder das Schreiben so verklausuliert ist, dass man die Änderung nicht erkennen kann, kann die Preiserhöhung unwirksam sein. Es lohnt sich also, das Schreiben genau zu lesen statt es nur zur Kenntnis zu nehmen.

Wie viel Vorlauf dein Versorger einhalten muss

Wie früh du informiert werden musst, hängt davon ab, in welchem Vertrag du steckst.

Vertragsart Mindestvorlauf vor der Änderung
Grundversorgung mindestens sechs Wochen, brieflich, nach § 5 Abs. 2 StromGVV
Sondervertrag, also jeder normale Liefervertrag mindestens ein Monat, transparent und verständlich, nach § 41 Abs. 5 EnWG

Stand: 2026. In der Grundversorgung bist du, wenn du nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hast. Bei allen anderen Verträgen gilt die kürzere Frist. Wenn du nicht sicher bist, welcher Fall bei dir vorliegt: Auf der Jahresrechnung steht der Tarifname, und Grundversorgungstarife heißen fast immer so oder tragen den Zusatz Grundversorgung.

Dein Sonderkündigungsrecht, konkret

Mit der Preisanpassung entsteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Du kannst deinen Vertrag zu dem Zeitpunkt beenden, zu dem die neuen Preise gelten sollen, ohne die normale Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Mit dem neuen Preis passt dein Versorger in der Regel auch den monatlichen Abschlag an. Ob die neue Höhe stimmt, kannst du selbst nachrechnen. Wichtig sind dabei drei Punkte.

Erstens: Das Recht besteht nicht unbegrenzt. Es hängt am Wirksamwerden der Änderung, du musst also vorher handeln.

Zweitens: Kündige schriftlich und lass dir den Eingang bestätigen. Eine E-Mail reicht in der Regel, ein Nachweis über den Versand ist trotzdem sinnvoll.

Drittens: Kündige nicht ins Blaue hinein. Wer kündigt, ohne einen neuen Vertrag zu haben, landet automatisch in der Grundversorgung. Die ist zuverlässig, aber in fast jedem Netzgebiet teurer als ein regulärer Tarif.

In der Grundversorgung selbst brauchst du das Sonderkündigungsrecht übrigens gar nicht. Dort kannst du ohnehin jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen. Unabhängig von einer Preiserhöhung gelten die normalen Kündigungsfristen weiter, und die sind seit 2022 deutlich kürzer geworden.

Wechseln ist nicht automatisch die richtige Antwort

Eine Erhöhung fühlt sich nach Handlungsbedarf an. Ob sie einen begründet, ist eine andere Frage. Ein Beispiel mit gerundeten Zahlen für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden im Jahr:

Arbeitspreis und Grundpreis Kosten im Jahr
Dein Tarif bisher 29 ct/kWh und 12 € im Monat rund 1.159 €
Nach der Erhöhung 33 ct/kWh und 12 € im Monat rund 1.299 €
Ein neuer Tarif 27 ct/kWh und 9 € im Monat rund 1.053 €

Beispielrechnung, keine Marktpreise.

Die Differenz zwischen dem erhöhten Tarif und dem neuen sieht mit rund 246 Euro im Jahr eindeutig aus. Bevor du wechselst, lohnt sich trotzdem ein Blick auf drei Dinge. Wie lange ist die Preisgarantie im neuen Tarif, und sichert sie den ganzen Preis ab oder nur Teile davon? Steckt in dem günstigen Preis ein Neukundenbonus, der nur im ersten Jahr gezahlt wird? Und wie lange bindest du dich?

Ein Tarif, der im ersten Jahr 246 Euro spart und im zweiten Jahr ohne Bonus 180 Euro teurer ist als dein alter, war kein guter Wechsel. Er war ein guter Bonus.

Was du konkret tun solltest

1.

Datum notieren. Wann ist das Schreiben eingegangen und ab wann sollen die neuen Preise gelten? Daraus ergibt sich dein Zeitfenster.

2.

Schreiben prüfen. Steht ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht darin? Ist erkennbar, was sich konkret ändert? Wenn nicht, ist das ein Punkt, den du ansprechen solltest.

3.

Nicht sofort kündigen. Erst schauen, was es an deiner Adresse überhaupt an Alternativen gibt. Kündigen kannst du danach immer noch.

4.

Gesamtkosten vergleichen, nicht Arbeitspreise. Grundpreis, Laufzeit, Preisgarantie und Bonusbedingungen gehören in dieselbe Rechnung.

5.

Erst wechseln, dann kündigen. Wenn ein neuer Vertrag steht, übernimmt der neue Anbieter die Kündigung in der Regel für dich.

Wenn du unsicher bist

Ich schaue mir solche Schreiben regelmäßig an, und in den meisten Fällen ist die Antwort nach zehn Minuten klar. Manchmal lautet sie: Die Erhöhung ist moderat, dein Tarif ist trotzdem noch in Ordnung, bleib dabei. Manchmal lautet sie: Hier solltest du reagieren, und zwar in den nächsten zwei Wochen. Beides ist ein Ergebnis.

Was ich mir bei einer Rechnung ansehe

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn es zu einer Auseinandersetzung mit deinem Versorger kommt, ist eine Anwältin oder ein Anwalt die richtige Adresse.

Kurz gesagt

Dein Versorger muss dich vorab informieren und dabei auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, kann die Erhöhung unwirksam sein.
Das Kündigungsrecht endet mit dem Wirksamwerden der Änderung. Wer wartet, verliert es.
Kündige nie, bevor ein neuer Vertrag steht. Sonst landest du in der Grundversorgung.

Häufige Fragen zur Preiserhöhung

Kirsten Finke

Kirsten Finke

Persönliche Energiekostenberatung, Dossenheim bei Heidelberg

Ich prüfe seit über 13 Jahren Strom-, Gas- und Wärmeverträge für Haushalte, Gewerbe und Industrie und sage meinen Kundinnen und Kunden ehrlich, ob sich ein Wechsel lohnt.

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Zuletzt aktualisiert: August 2026

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Kirsten Finke, Autorin dieses Beitrags

Kirsten Finke

Persönliche Energiekostenberatung in Dossenheim. Seit 2013 in der Energiebranche.

Unsicher, ob das auf dich zutrifft?

Schick mir das Schreiben deines Versorgers als Foto oder PDF. Ich schaue persönlich drauf und sage dir, ob Handlungsbedarf besteht und wie viel Zeit dir bleibt.

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