Abschlag zu hoch oder zu niedrig? So rechnest du es selbst nach

Von Kirsten Finke · August 2026 · Lesezeit 7 Minuten

Die meisten Menschen, die mir eine Rechnung schicken, reden zuerst über den Preis pro Kilowattstunde. Über den Abschlag spricht fast niemand. Dabei ist er die Zahl, die zwölf Monate lang jeden Monat vom Konto geht, und er ist der Grund dafür, dass eine Jahresabrechnung überhaupt wehtut.

Was der Abschlag eigentlich ist

Der Abschlag ist keine Rechnung. Er ist eine Vorauszahlung auf einen Verbrauch, den zu diesem Zeitpunkt noch niemand kennt. Dein Versorger schätzt, wie viel Strom oder Gas du im kommenden Jahr brauchen wirst, rechnet das mit den aktuellen Preisen hoch und teilt die Summe durch zwölf.

Am Ende des Abrechnungsjahres wird abgelesen und gegengerechnet. Hast du zu wenig gezahlt, kommt eine Nachzahlung. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du ein Guthaben. Woran hohe Nachzahlungen sonst noch liegen können, habe ich in einem eigenen Beitrag aufgeschrieben.

Woher die Schätzung kommt

Die Schätzung stützt sich fast immer auf deinen Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum. In der Grundversorgung steht das ausdrücklich im Gesetz, für Strom in § 13 StromGVV und für Gas in § 13 GasGVV. Bei Sonderverträgen regeln es die Vertragsbedingungen, im Ergebnis läuft es auf dasselbe hinaus.

Das funktioniert gut, solange sich bei dir nichts verändert. Es funktioniert schlecht, sobald jemand einzieht oder auszieht, eine Wärmepumpe dazukommt, du ins Homeoffice wechselst oder die Preise sich bewegen. Genau das passiert bei den meisten Haushalten mindestens einmal in zwölf Monaten.

Ein Rechenbeispiel zum Nachrechnen

Ein Beispielhaushalt in Dossenheim, drei Personen, 3.200 Kilowattstunden im Jahr. Der Arbeitspreis liegt bei 32 Cent, der Grundpreis bei 12 Euro im Monat.

Verbrauch 3.200 kWh x 0,32 € = 1.024 €
Grundpreis 12 € x 12 Monate = 144 €
Jahreskosten 1.168 €
Rechnerisch korrekter Abschlag rund 97 € im Monat

Und so wirkt sich der Abschlag auf die Jahresabrechnung aus:

Monatlicher Abschlag Gezahlt in 12 Monaten Ergebnis der Abrechnung
75 € 900 € 268 € Nachzahlung
97 € 1.164 € 4 € Nachzahlung
130 € 1.560 € 392 € Guthaben

Beispielwerte zur Veranschaulichung. Deine tatsächlichen Preise stehen auf deiner Jahresabrechnung.

Der Unterschied zwischen den drei Zeilen ist nicht der Verbrauch. Der ist in allen drei Fällen identisch. Der Unterschied ist allein die Höhe der Vorauszahlung.

Warum ein niedriger Abschlag kein Vorteil ist

Ein zu niedriger Abschlag fühlt sich das ganze Jahr über angenehm an. Die Rechnung am Ende ist trotzdem dieselbe. Was du monatlich sparst, kommt in einer Summe zurück, und zwar meist im Frühjahr, wenn ohnehin andere Rechnungen fällig sind.

Gefährlich wird es, wenn der Versorger den Abschlag von sich aus niedrig ansetzt, damit der Monatsbetrag im Vergleichsportal attraktiv aussieht. Die Jahresabrechnung holt die Differenz vollständig nach. In meiner Arbeit sehe ich das regelmäßig bei Tarifen, die im ersten Jahr mit einem Bonus arbeiten.

Und warum ein zu hoher genauso ärgert

Der umgekehrte Fall ist seltener. Bei 130 Euro monatlich zahlt der Beispielhaushalt 392 Euro mehr, als er verbraucht. Dieses Geld liegt ein Jahr lang beim Versorger, ohne Zinsen, und kommt erst mit der Abrechnung zurück.

Bei einem Haushalt in Heidelberg oder Mannheim, der Strom und Gas bei verschiedenen Anbietern hat, summiert sich das schnell auf einen dreistelligen bis vierstelligen Betrag, der zwölf Monate lang woanders liegt.

So rechnest du selbst nach

Der erste Schritt ist immer derselbe. Lies deinen Zähler ab und notiere das Datum. Vergleiche den Stand mit dem Stand auf deiner letzten Jahresabrechnung. Die Differenz geteilt durch die Anzahl der vergangenen Tage, mal 365, ergibt deinen Jahresverbrauch. Multipliziert mit deinem Arbeitspreis und zuzüglich des Grundpreises hast du deine ungefähren Jahreskosten.

Liegt dein bisher gezahlter Abschlag deutlich darunter oder darüber, kannst du eine Anpassung verlangen. In der Grundversorgung gibt § 13 StromGVV dir dafür einen konkreten Hebel. Wenn du glaubhaft machst, dass dein Verbrauch erheblich geringer ist, muss der Versorger das angemessen berücksichtigen. Glaubhaft machen heißt in der Praxis, einen abgelesenen Zählerstand mitzuschicken und nicht eine Behauptung aufzustellen.

Schreib deinem Versorger also nicht, dass der Abschlag zu hoch sei. Schreib ihm, welchen Zählerstand du an welchem Tag abgelesen hast, welcher Jahresverbrauch sich daraus ergibt und welchen Abschlag du deshalb für angemessen hältst. Diese drei Angaben verkürzen den Vorgang erfahrungsgemäß von mehreren Wochen auf wenige Tage.

Wenn sich dein Verbrauch wirklich verändert

Es gibt Fälle, in denen der alte Abschlag gar nicht falsch berechnet war, sondern schlicht überholt ist. Eine neue Wärmepumpe, ein Elektroauto in der Garage oder ein Kind, das aus dem Haus geht, verschiebt den Jahresverbrauch deutlich.

Bei Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen kommt dazu, dass sie oft über eine getrennte Messung und einen eigenen Tarif laufen. Dann gibt es zwei Abschläge, und beide können unabhängig voneinander danebenliegen. Worauf du bei Wärmestrom achten solltest, habe ich hier zusammengestellt.

Was dein Versorger darf und was nicht

Anpassen darf dein Versorger, wenn sich der Preis ändert oder wenn sich dein Verbrauch nachweislich verändert hat. Beides muss er dir mitteilen und nachvollziehbar begründen.

Was er nicht darf, ist ein Sicherheitsaufschlag ohne Grundlage. Wenn der Abschlag steigt, obwohl sich weder Preis noch Verbrauch geändert haben, lohnt sich eine Nachfrage. Steigt er zusammen mit dem Preis, handelt es sich um eine Preiserhöhung, und dann greift zusätzlich dein Sonderkündigungsrecht.

Wann der Abschlag nicht das eigentliche Problem ist

Ein angepasster Abschlag verändert nichts an deinem Vertrag. Er verteilt dieselbe Summe nur anders über das Jahr. Wenn deine Jahreskosten insgesamt zu hoch liegen, hilft ein anderer Monatsbetrag also nicht weiter. Dann geht es um den Arbeitspreis, den Grundpreis, die Reichweite deiner Preisgarantie und die Laufzeit.

Dazu kommt ein regionaler Punkt, den viele nicht auf dem Schirm haben. Netzentgelte und Konzessionsabgabe unterscheiden sich von Ort zu Ort. Derselbe Tarif kostet in Schriesheim nicht dasselbe wie in Heidelberg, und das steckt in deinem Arbeitspreis mit drin.

Genau an dieser Stelle schaue ich mir Verträge an. Mein Büro ist in Dossenheim, ich arbeite für Haushalte und Betriebe im gesamten Rhein-Neckar-Kreis, und die Prüfung kostet dich nichts. Was dabei geprüft wird und wie ich vergütet werde, steht offen auf meiner Seite zur kostenlosen Beratung.

Häufige Fragen zum Abschlag

Weiterlesen

Abrechnung

Hohe Nachzahlung bei Strom oder Gas: Woran es liegen kann

Weiterlesen →

Stromvertrag

Neukundenbonus: Warum deine Rechnung im zweiten Jahr steigt

Weiterlesen →
Kirsten Finke, Autorin dieses Beitrags

Kirsten Finke

Persönliche Energiekostenberatung in Dossenheim. Seit 2013 in der Energiebranche.