Von Kirsten Finke · August 2026 · Lesezeit 7 Minuten
Kaum jemand weiß auswendig, wann sein Stromvertrag ausläuft. Die meisten schauen erst nach, wenn eine Preiserhöhung im Briefkasten liegt oder die Jahresabrechnung unangenehm ausfällt. Dann ist der Blick in den Vertrag oft der erste seit Jahren.
Vor 2022 war der Ablauf gefürchtet. Wer die Kündigungsfrist verpasste, hing oft ein weiteres volles Jahr im Vertrag. Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat sich das geändert.
Seither gilt für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden: Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Verlängert sich der Vertrag danach stillschweigend, dann nur auf unbestimmte Zeit, und du kannst ihn jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Auch die Frist zum Ende der Erstlaufzeit darf nicht länger als ein Monat sein. Geregelt ist das in § 309 Nr. 9 BGB.
Wer heute eine Frist verpasst, verliert also keine zwölf Monate mehr, sondern höchstens einen.
Nimm einen Vertrag, der am 15. März 2025 begonnen hat, mit einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten.
| Vertragsbeginn | 15. März 2025 |
| Ende der Erstlaufzeit | 14. März 2026 |
| Kündigung spätestens am | 14. Februar 2026 |
| Frist verpasst, gekündigt am 20. März | Vertrag endet am 20. April 2026 |
Für Verträge, die vor März 2022 geschlossen wurden, können längere Fristen gelten. Dort lohnt der Blick in die Vertragsbedingungen wirklich.
Die letzte Zeile ist der Punkt, den viele nicht kennen. Der Vertrag verlängert sich nicht um ein weiteres Jahr, sondern läuft unbefristet weiter, und du kommst jederzeit mit einem Monat Frist heraus.
Das hängt davon ab, in welcher Art von Vertrag du steckst. Das ist der häufigste Grund, warum Menschen bei mir anrufen und sagen, sie wüssten nicht, wo sie stehen.
| Deine Situation | Kündigungsfrist | Grundlage |
|---|---|---|
| Grundversorgung | zwei Wochen, jederzeit | § 20 StromGVV |
| Sondervertrag, Ende der Erstlaufzeit | höchstens ein Monat | § 309 Nr. 9 BGB |
| Sondervertrag, bereits verlängert | höchstens ein Monat, jederzeit | § 309 Nr. 9 BGB |
| Nach einer Preiserhöhung | Sonderkündigungsrecht | § 41 EnWG |
| Bei einem Umzug | meist sechs Wochen | Vertragsbedingungen |
Das Sonderkündigungsrecht nach einer Preisanpassung habe ich in einem eigenen Beitrag ausführlich beschrieben, hier geht es um den Normalfall.
Wenn du nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hast, bist du in der Grundversorgung. Die ist am einfachsten zu verlassen. Zwei Wochen Frist, jederzeit, ohne Begründung. Für Gas gilt § 20 GasGVV entsprechend.
In der Praxis erkennst du sie daran, dass auf deiner Rechnung der örtliche Grundversorger steht und kein Tarifname mit Zusätzen wie Plus, Fix oder Komfort. In Dossenheim, Schriesheim und den umliegenden Gemeinden sitze ich regelmäßig vor Rechnungen, bei denen der Haushalt seit dem Einzug in der Grundversorgung geblieben ist, ohne es zu wissen.
Das Startdatum steht in deinem Vertrag oder in deiner Auftragsbestätigung. Findest du beides nicht, hilft ein Blick auf die erste Jahresabrechnung. Dort ist der Abrechnungszeitraum vermerkt, und der beginnt in aller Regel mit dem Lieferbeginn.
Eine Kündigung braucht seit 2022 keine handschriftliche Unterschrift mehr. Textform genügt, eine E-Mail reicht also aus. Dein Versorger darf keine strengere Form verlangen.
Wichtig ist nur, dass du den Zugang belegen kannst. Fordere immer eine Bestätigung an und hebe sie auf, bis der neue Vertrag läuft.
Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Anbieter, bei dem man online einen Vertrag abschließen kann, auf seiner Website einen Kündigungsbutton anbieten. Er heißt "Verträge hier kündigen" und muss ohne Login erreichbar sein. Nach dem Klick bekommst du eine Bestätigung mit Datum.
Das ist der einfachste Weg, weil der Zugang damit automatisch dokumentiert ist. Trotzdem kennt ihn fast niemand.
Diese Sorge höre ich in fast jedem Gespräch. Die Antwort ist nein. Wenn ein Liefervertrag endet und kein neuer greift, rutschst du automatisch in die Ersatzversorgung und anschließend in die Grundversorgung deines örtlichen Versorgers. Der Strom bleibt an.
Teurer ist das meistens, deshalb sollte es kein Dauerzustand sein. Aber ohne Strom sitzt in Deutschland niemand, nur weil eine Kündigung durch ist und der neue Vertrag noch nicht läuft.
In der Regel musst du gar nicht selbst kündigen. Beauftragst du einen neuen Versorger, übernimmt der die Kündigung beim alten Anbieter und stimmt die Termine ab. Selbst kündigen solltest du nur, wenn du bewusst in die Grundversorgung zurück willst oder wenn du erst kündigst und dich danach in Ruhe umschaust.
Genau da liegt allerdings der häufigste Fehler. Wer zuerst kündigt und dann sucht, steht unter Zeitdruck und schließt am Ende einen Vertrag ab, den er ohne Druck nicht genommen hätte. Wie solche Tarife im zweiten Jahr aussehen, habe ich hier aufgeschrieben.
Eine Kündigung ist selten die eigentliche Frage. Die eigentliche Frage ist, ob der neue Vertrag besser ist als der alte, und das entscheidet sich nicht am Arbeitspreis allein. Laufzeit, Grundpreis und die Reichweite der Preisgarantie gehören dazu.
Ich schaue mir Verträge daraufhin an, bevor gekündigt wird, und nicht danach. Mein Büro ist in Dossenheim, ich arbeite für Haushalte und Betriebe in Heidelberg, Mannheim und im gesamten Rhein-Neckar-Kreis. Schick mir deine Jahresrechnung, dann sage ich dir, ob und wann eine Kündigung für dich Sinn ergibt. Was dabei geprüft wird, steht auf meiner Seite zur kostenlosen Beratung.
Eine E-Mail reicht. Seit 2022 darf für die Kündigung eines Verbrauchervertrags keine strengere Form als die Textform verlangt werden. Eine handschriftliche Unterschrift oder ein Einschreiben sind also nicht nötig. Wichtig ist nur, dass du belegen kannst, wann deine Kündigung angekommen ist.
Aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Fehlen beide, schau auf deine erste Jahresabrechnung. Dort steht der Abrechnungszeitraum, und der beginnt in aller Regel mit dem Lieferbeginn. Zwölf oder vierundzwanzig Monate ab diesem Datum ergeben das Ende der Erstlaufzeit.
Eine fristgerechte Kündigung kann er nicht ablehnen. Er kann sie zurückweisen, wenn die Frist nicht eingehalten wurde oder wenn unklar ist, wer kündigt. Deshalb gehören Kundennummer, Zählernummer und Lieferadresse in jede Kündigung. Kommt trotzdem eine Ablehnung, lass sie dir schriftlich begründen.
Anbieter, bei denen man online abschließen kann, müssen seit Juli 2022 eine Schaltfläche "Verträge hier kündigen" bereitstellen. Sie muss ohne Login erreichbar sein und findet sich meist im Fußbereich der Website. Nach dem Absenden bekommst du eine Bestätigung mit Datum, die als Nachweis dient.
Nein. Endet dein Liefervertrag ohne Anschlussvertrag, übernimmt automatisch die Ersatz- und danach die Grundversorgung deines örtlichen Versorgers. Die Versorgung wird nicht unterbrochen. Günstig ist dieser Zustand nicht, deshalb solltest du ihn nicht länger als nötig laufen lassen.
Preise
Was tun, wenn der Versorger die Preise erhöht?
Weiterlesen →Stromvertrag
Neukundenbonus: Warum deine Rechnung im zweiten Jahr steigt
Weiterlesen →Abschlag
Abschlag zu hoch oder zu niedrig? So rechnest du es selbst nach
Weiterlesen →
Kirsten Finke
Persönliche Energiekostenberatung in Dossenheim. Seit 2013 in der Energiebranche.