Gewerbestromvertrag kündigen: Warum für Betriebe andere Fristen gelten

Von Kirsten Finke · Oktober 2026 · Lesezeit 7 Minuten

Viele Betriebe gehen davon aus, dass für ihren Stromvertrag dieselben Regeln gelten wie zu Hause. Das ist ein teurer Irrtum. Ein Haushaltsvertrag lässt sich nach einer verpassten Frist mit einem Monat Vorlauf beenden. Ein Gewerbevertrag verlängert sich in vielen Fällen um ein ganzes Jahr.

Warum für Betriebe andere Regeln gelten

Seit März 2022 schützt das Gesetz für faire Verbraucherverträge Privatkunden vor langen Bindungen. Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, und nach einer stillschweigenden Verlängerung kommt man jederzeit mit einem Monat Frist heraus. Geregelt ist das in § 309 Nr. 9 BGB.

Diese Vorschrift gilt aber nur gegenüber Verbrauchern. Schließt du den Vertrag für deinen Betrieb, deine Praxis oder deine Kanzlei ab, bist du rechtlich Unternehmer, und § 309 BGB findet nach § 310 BGB keine Anwendung. Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerung dürfen dann deutlich länger vereinbart werden, solange sie dich nicht unangemessen benachteiligen.

In meiner Arbeit mit Betrieben in Heidelberg, Mannheim und im ganzen Rhein-Neckar-Kreis ist das der häufigste Grund für eine unangenehme Überraschung. Der Inhaber kennt die Regeln aus seinem privaten Vertrag und überträgt sie auf den Betrieb.

Laufzeiten und Fristen im Vergleich

Was im Gewerbevertrag steht, ist frei verhandelt. Trotzdem tauchen in den Verträgen, die bei mir in Dossenheim auf dem Tisch liegen, immer wieder ähnliche Muster auf.

Die Tabelle zeigt, wo die beiden Welten auseinanderlaufen. In der rechten Spalte stehen Werte, die in Gewerbeverträgen häufig vereinbart werden. Gesetzliche Grenzen sind das nicht.

Merkmal Privatvertrag Gewerbevertrag (häufig)
Erstlaufzeit höchstens 24 Monate 12 bis 36 Monate
Kündigungsfrist ein Monat ein bis drei Monate zum Laufzeitende
Verlängerung unbefristet, monatlich kündbar oft um zwölf Monate
Form der Kündigung Textform, E-Mail reicht Schriftform kann vereinbart sein
Kündigungsbutton Pflicht bei Online-Abschluss nicht vorgeschrieben

Ein Beispiel mit Datum

Nimm eine Bäckerei in Mannheim mit 45.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch. Ihr Vertrag hat am 1. Januar 2025 begonnen, mit 24 Monaten Laufzeit und drei Monaten Kündigungsfrist zum Laufzeitende.

Die Kündigung hätte also spätestens am 30. September 2026 beim Versorger eingehen müssen. Wer am 1. Oktober kündigt, ist zu spät, und der Vertrag läuft ein weiteres Jahr bis Ende 2027.

Angenommen, der alte Vertrag liegt bei 31 Cent je Kilowattstunde und ein aktuelles Angebot bei 27 Cent. Dann kostet die verpasste Frist bei diesem Verbrauch rund 1.800 Euro, und zwar allein im Verlängerungsjahr.

Vertragsbeginn 1. Januar 2025
Laufzeit 24 Monate, Ende am 31. Dezember 2026
Kündigungsfrist drei Monate zum Laufzeitende
Letzter Tag für den Eingang 30. September 2026
Folge bei verpasster Frist Verlängerung bis 31. Dezember 2027
Jahresverbrauch 45.000 kWh
Preisunterschied (Beispielwert) 4 Cent je kWh
Mehrkosten im Verlängerungsjahr rund 1.800 Euro

Beispielwerte zur Veranschaulichung. Die Daten für deinen Betrieb stehen in deinem Vertrag und in der Auftragsbestätigung.

Was du im Vertrag nachsehen solltest

Bevor du eine Frist berechnest, brauchst du fünf Angaben aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Fehlt eine davon in deinen Unterlagen, fordere die Vertragsbedingungen beim Versorger an.

Kleine Betriebe unter 10.000 Kilowattstunden

Eine Ausnahme betrifft viele Selbstständige, kleine Läden und Praxen. Das Energiewirtschaftsgesetz zählt Betriebe mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 Kilowattstunden zu den Haushaltskunden. Damit stehen ihnen einige Schutzrechte zu, die sonst nur Privatkunden haben, allen voran der Anspruch auf Grundversorgung.

Wer nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen hat und unter dieser Grenze liegt, steckt deshalb oft in der Grundversorgung des örtlichen Versorgers. Die lässt sich mit zwei Wochen Frist verlassen. Für das Kündigungsrecht nach § 309 BGB bleibt es trotzdem beim Unternehmerstatus, entscheidend ist also, welche Art von Vertrag tatsächlich vorliegt.

Preiserhöhung und Preisgleitklausel

Erhöht der Versorger den Preis einseitig, steht dir auch als Betrieb in vielen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht zu. Wie das bei Privatkunden funktioniert, habe ich im Beitrag zur Preiserhöhung beschrieben.

Im Gewerbe gibt es allerdings eine Besonderheit, die ich häufig sehe. Viele Verträge enthalten eine Preisgleitklausel, die den Arbeitspreis automatisch an einen Börsenindex koppelt. Steigt der Preis über diese vereinbarte Formel, ist das in der Regel keine einseitige Preiserhöhung, und ein Sonderkündigungsrecht entfällt meistens.

Lies deshalb vor allem den Abschnitt zur Preisbildung sorgfältig. Steht dort ein Index, ein Referenzpreis oder eine Formel mit Faktoren, solltest du die Laufzeit besonders im Blick behalten.

Wie die Kündigung aussehen muss

Bei Privatkunden reicht eine E-Mail, und seit Juli 2022 müssen Anbieter mit Online-Abschluss einen Kündigungsbutton bereitstellen. Beides gilt im Gewerbe nicht automatisch. Ein Gewerbevertrag kann die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift verlangen, und der Kündigungsbutton ist für Unternehmerverträge nicht vorgeschrieben.

Hand unterschreibt ein ausgedrucktes Kündigungsschreiben auf einem Schreibtisch, links daneben steht ein aufgeklappter Laptop

Schau deshalb in die Vertragsbedingungen, welche Form vereinbart ist. Im Zweifel kündigst du schriftlich, mit Unterschrift, Kundennummer, Zählernummer und Lieferadresse, und lässt dir den Eingang bestätigen.

Wenn der Vertrag ohne Anschluss endet

Kündigen allein reicht nicht. Läuft der alte Vertrag aus und ist kein neuer Liefervertrag abgeschlossen, fließt der Strom trotzdem weiter. Betriebe am normalen Niederspannungsnetz landen dann in der Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers, und deren Preise liegen häufig über einem verhandelten Gewerbetarif.

Für Betriebe oberhalb der Haushaltskundengrenze ist die Ersatzversorgung außerdem auf drei Monate begrenzt. Plane den Anschlussvertrag deshalb gleich mit der Kündigung, damit zwischen altem und neuem Vertrag keine Lücke entsteht.

Mehrere Standorte und Lieferstellen

Je mehr Lieferstellen ein Betrieb hat, desto unübersichtlicher werden die Fristen. Eine Filiale in Weinheim, das Lager in Ladenburg und der Hauptsitz in Heidelberg haben oft drei Verträge mit drei unterschiedlichen Enddaten. Für Hausverwaltungen mit Allgemeinstrom in mehreren Objekten gilt dasselbe.

Ein einfacher Fristenkalender mit allen Lieferstellen, Enddaten und Kündigungsfristen verhindert die meisten verpassten Termine. Trag dir dabei den letzten Tag ein, an dem die Kündigung eingehen muss, nicht das Vertragsende. Eine Erinnerung zwei Wochen vor diesem Stichtag gibt dir genug Zeit für Angebote.

Fristen im Blick behalten

Ein großer Teil meiner Arbeit für Betriebe ist diese Fristenkontrolle. Ich trage Laufzeiten und Kündigungsfristen ein, melde mich rechtzeitig vor dem Stichtag und prüfe dann, ob ein Wechsel lohnt oder ob der bestehende Vertrag passt. Bei rechtlichen Streitfragen zu einer Klausel ist eine Anwältin oder ein Anwalt die richtige Adresse.

Mein Büro ist in Dossenheim, ich arbeite für Handwerk, Praxen, Gastronomie und Handel im ganzen Rhein-Neckar-Kreis. Schick mir deinen aktuellen Vertrag oder die letzte Rechnung, dann sage ich dir, bis wann deine Kündigung beim Versorger sein muss.

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Kirsten Finke, Autorin dieses Beitrags

Kirsten Finke

Persönliche Energiekostenberatung in Dossenheim. Seit 2013 in der Energiebranche.